Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI – was ist das?

Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Beratungsangebot für Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige. Sie soll dabei helfen, den individuellen Pflegebedarf zu ermitteln, geeignete Leistungen und Unterstützungsangebote zu finden und praktische Fragen zur Pflege zu klären. Pflegeberaterinnen und -berater sind meist speziell ausgebildete Fachkräfte, die bei der Pflegekasse, Pflegestützpunkten, Sozialdiensten oder anderen Beratungsstellen tätig sind.

Was leistet die Pflegeberatung?

  1. Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation der Pflege: Sie hilft dabei, Anträge auf Pflegeleistungen, wie Pflegegrad und Hilfsmittel, zu stellen und unterstützt bei der Auswahl passender Pflegeleistungen (häusliche, ambulante oder stationäre Pflege).
  2. Einschätzung des Pflegebedarfs: In der Pflegeberatung wird der individuelle Pflegebedarf besprochen, um die Pflegebestimmungen und Pflegegrade besser zu verstehen und eine optimale Versorgung zu sichern.
  3. Information und Aufklärung über Leistungen: Sie informiert über die Leistungen der Pflegekasse, wie das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Anpassungen im Wohnraum oder Entlastungsleistungen für Angehörige.
  4. Beratung zur Entlastung pflegender Angehöriger: Angehörige erhalten Informationen zu Entlastungsangeboten wie Tages- und Kurzzeitpflege sowie Pflegevertretung (Verhinderungspflege), wenn sie selbst einmal eine Auszeit brauchen.
  5. Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote: Die Berater vernetzen Hilfsangebote wie ambulante Pflegedienste, Hausnotrufsysteme, Fahrdienste und betreutes Wohnen. Sie beraten auch zu Alltagsbetreuung und Selbsthilfegruppen.
  6. Pflegekurse für Angehörige: Pflegeberater können Angehörigen Pflegekurse empfehlen oder organisieren, um pflegerische Fähigkeiten zu vermitteln und Sicherheit in der häuslichen Pflege zu erhöhen.
  7. Wohnraumanpassungen und Hilfsmittelberatung: Pflegeberater beraten zu Wohnraumanpassungen wie z. B. barrierefreie Zugänge, Pflegebetten oder Notrufsysteme und unterstützen dabei, diese über die Pflegekasse zu beantragen.

Wie und wo erhält man eine Pflegeberatung?

Was ist eine Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Umfang und die Notwendigkeit der Pflegebedürftigkeit einer Person bewertet und festlegt. Die Einstufung erfolgt in fünf Pflegegrade, die unterschiedliche Schweregrade und Unterstützungsbedarfe abbilden. Pflegegrade ersetzen die früheren Pflegestufen und wurden 2017 mit der Pflegegesetzreform (Pflegestärkungsgesetz II) eingeführt.

Wer erhält einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad wird Menschen zugesprochen, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigen. Die Pflegegrade richten sich an Menschen jeden Alters, die Pflegebedarf haben – das schließt körperliche Einschränkungen sowie Erkrankungen wie Demenz oder psychische und kognitive Beeinträchtigungen ein.
Die Pflegekunden müssen sich selber darum kümmern eine Person zu finden, die diese Beratung anbietet. Eine Liste kann man vom Pflegelotsen erhalten, diese muss jedoch eigenständig abtelefoniert werden. Viele Pflegedienste bieten die Leistung der Pflegeberatung an, leider sind viele jedoch ausgebucht und nehmen keine Neukunden auf.

Wieviel Geld bekommt man mit einem Pflegegrad?
Die Leistungen der Pflegekasse variieren je nach Pflegegrad und umfassen Geld- oder Sachleistungen sowie Kombinationsleistungen. Hier ein Überblick über die monatlichen Geldleistungen für die häusliche Pflege bei den verschiedenen Pflegegraden (Stand: 01.01.2024 Vgl. AOK Übersicht der Pflegeleistungen, zuletzt gesichtet am 29.10.2024):

  • Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistung, sondern Entlastungsbetrag bis zu 125 Euro monatlich (werden nicht ausgezahlt, und jeder Pflegegrad erhält diesen entlastungsbeitrag)
  • Pflegegrad 2: 332 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 3: 573 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 4: 765 Euro Pflegegeld
  • Pflegegrad 5: 947 Euro Pflegegeld
  • Die

Die nächste Erhöhung erfolgt 2025 um 4,8%.
Danach ab 2028.

Zusätzlich gibt es Sachleistungen, wenn ein ambulanter Pflegedienst hinzugezogen wird, oder stationäre Pflegeleistungen für Pflege in einem Heim.

Wer einen Anspruch auf Pflegegrad 1 hat, hat das Recht auf 2 Pflegeberatungen pro Jahr auf freiwilliger Basis. Wer einen Anspruch auf Pflegegrad 2 und 3 hat, muss hierbei alle 6 Monate ein Beratungsgespräch haben, ansonsten wird das Pflegegeld gekürzt und dann gestrichen. Beim Pflegegrad 4 und 5 muss die Beratung sogar alle 3 Monate erfolgen.

Wie und wo beantragt man einen Pflegegrad?

  1. Antragstellung: Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse der Krankenversicherung der betroffenen Person beantragt. Das Formular kann telefonisch angefordert oder meist online heruntergeladen werden.
  2. Begutachtung: Ein Termin zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird festgelegt. Die Gutachter prüfen verschiedene Bereiche der Selbstständigkeit, wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und emotionale Kontrolle, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und Therapieanforderungen, sowie Gestaltung des Alltagslebens.
    Jeder Erstbesuch muss vor Ort stattfinden. Nur jeder zweite Besuch darf telefonisch oder per Video stattfinden.
  3. Bescheid und Zuweisung des Pflegegrads: Die Pflegekasse teilt auf Basis des Gutachtens die Pflegegrad-Einstufung mit. Die Zuweisung eines Pflegegrads kann zwischen einem Monat und mehreren Monaten dauern.

Falls der Antrag abgelehnt wird oder ein niedriger Pflegegrad als nötig eingeschätzt wird, können Betroffene Widerspruch einlegen und eine erneute Prüfung beantragen.

Kann eine Person mit AD(H)S einen Pflegegrad erhalten?

Ja, Menschen mit AD(H)S können theoretisch einen Pflegegrad erhalten, wenn die Beeinträchtigung stark genug ist, dass sie zu einem erheblichen Pflegebedarf führt und als dauerhafte, erhebliche Einschränkung der Selbstständigkeit anerkannt wird. Bei AD(H)S sind meist kognitive und psychische Einschränkungen ausschlaggebend, und eine Einschätzung erfolgt durch einen Gutachter, der die Auswirkungen auf den Alltag prüft. Ein Pflegegrad wird allerdings eher selten allein aufgrund einer AD(H)S-Diagnose vergeben; in der Regel muss es sich um besonders schwere oder kombinierte Einschränkungen handeln.

Haben Sie hierzu fragen?
Wenden Sie sich an die Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI – hier in Norderstedt
z. B. Yasna Schönherr
examinierte Krankenschwester und
leitende Pflegefachkraft
Individuelle Unterstützung und Beratung zu allen Pflegefragen
Tel. 0151 5422 0975
Internet: Pflegeberatung37-3.de
Email: Pflegeberatung@wt.de

Weiter lesen:
Genutzte Quellen für diese Seite (zuletzt gesichtet am 29.10.2024):
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/pflegende-angehoerige-unterstuetzung-durch-beratung-und-anleitung-43190

https://www.verbraucherzentrale.de/pflegegrad-diese-leistungen-gibt-es-fuer-die-pflege-zu-hause-64399

https://www.barmer.de/unsere-leistungen/pflege/pflegegrade-1003718

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/